Ihr 4-fach Schutz*mit original

EAP® Abutments

Sollte ein Implantat Hersteller seine Garantie aufgrund Ihrer Verwendung von original EAP® Abutments nicht erfüllen, so ersetzt EAP® Abutments sowohl das Implantat, die Krone als auch das Abutment.

1. Garantie

Wir geben auf unsere original EAP® Abutments 15 Jahre Garantie.

2. Implantat Verlust

Sollte Ihr gesetztes Implantat verloren gegangen sein, das mit unserem original EAP® Abutment versorgt wurde und der Implantat-Hersteller schriftlich die Garantie verweigert, so ersetzen wir Ihnen dieses durch ein neues Originalimplantat.

3. Krone

Für die verloren gegangenen Krone auf unserem EAP® Abutment bekommen Sie € 250.- erstattet.

4. Abutment

Das verlorene Abutment wird selbstverständlich kostenlos ersetzt.

Ihr Rundumschutz für Sie als Zahnarzt und für Ihre Patienten.

 

Ihr EAP® Abutments Team

*Garantiebedingungen für original

EAP® Abutments

EAP® Produktions- und Patentverwertungs- GmbH | Lorettostraße 26 | 6060 Hall in Tirol

www.eap-abutments.com/Garantie | Reklamationsformular unter reklamation@eap-abutments.com

EAP Abutments stellt Implantatsystem unabhängige, patientenindividuelle und gelb anodisierte EAP® Titan-Abutments für viele Implantathersteller her.

EAP® Abutments werden in Hall in Tirol/ Österreich produziert. Wir legen größten Wert auf Qualität. Sollte es trotzdem zu bemängelnde Abutments geben, gelten folgende Bestimmungen:

    1. Garantie Zeitraum: Fünfzehn (15) Jahre ab Kaufdatum bei fachmännischer Handhabung und Ausführung.
    2. Die Garantie gilt ausschließlich bei Material und Produktionsfehler.
    3. Die Garantie gilt ausschließlich zu Gunsten der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Vom Garantieanspruch sind Patienten/innen, Labore, Lieferanten/innen, Zwischenlieferanten oder sonstige natürliche oder juristische Personen ausgeschlossen.
    4. Die Garantie ist nicht übertragbar und stellt keine Rechte für Dritte dar.
    5. Die Garantie gilt nur bei einer schriftlichen Verweigerung der Implantat-Hersteller-Garantie.
    6. Die Garantie gilt ausschließlich bei nicht manipulierten Abutment- und Implantat-Interfaces.
    7. EAP® Abutments behält sich das Recht vor, die Garantiebedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Ausgenommen sind bereits vor der Änderung der Garantiebedingungen vollständig bezahlte und vom Zahnarzt oder Zahnärztin verwendete Produkte.
    8. Die Garantie erlischt, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
      • Das EAP® Abutment oder das Implantat versagt aufgrund eines Traumas, eines Unfalls oder anderweitigen Schadens, der durch den Patienten/in oder von Dritten verursacht wurde.
      • Durch höhere Gewalt.
      • Bei unsachgemäßer Handhabung, Planung und Verarbeitung.
      • Bei mehrseitigen Augmentationen und bei Sofortbelastungen.
      • Kontraindikationen für eine Osseointegration liegen insbesondere bei unbehandeltem Diabetes mellitus, starkem Bruxismus, Rauchern/innen, Alkoholismus, Drogenabhängigkeit und Chemo- oder Strahlentherapie vor.
      • Das Produkt versagt aufgrund von Verschleiß wie z.B. bei Bruxismus.
      • Bei Produktionsfehler des Implantates.
      • Bei Off-Label-Anwendungen.
    9. Die Garantiebedingungen schließen weitere Kosten im Zusammenhang mit Laborarbeiten und klinischen Behandlungen aus. Chirurgische Leistungen werden zur Gänze nicht übernommen und werden ausgeschlossen.
    10. Die Garantie muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem dokumentierten Mangel via Email an reklamationen@eap-abutments.com angemeldet werden.
    11. Bei einem Implantat Verlust müssen zwingend prä- und postoperative passwortgeschützte Röntgenbilder an reklamation@eap-abutmemts.com geschickt werden.
    12. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.